
Vielen ist der Begriff der Immobilienertragssteuer (ImmoEst) bereits bekannt. Doch der Teufel liegt im Kleingedruckten. Die einfache Form, wieviel Steuer zu bezahlen ist, wenn keine Hauptwohnsitzbefreiung vorliegt, lautet: Verkaufspreis minus Ankaufspreis, plus Investitionen, davon 30 % Steuer. Diese Regel gilt bei Verkaufsobjekten mit Stichtag 1.4.2002. Das Kleingedruckte bietet einige Überraschungen:…
Weiterlesen