Was Kundinnen und Kunden wissen sollten
Seit einigen Jahren steht die Immobilienbranche besonders im Fokus der europäischen und österreichischen Behörden, wenn es um die Verhinderung von Geldwäsche und Terroris-musfinanzierung geht. Die EU hat in allen Mitgliedsstaaten eine groß angelegte Überprüfungsinitiative gestartet – intern auch als „Aktion scharf“ bezeichnet –, um sicherzustellen, dass die Regeln zur Geldwäscheprävention in allen Branchen konsequent umgesetzt werden.
Besonders Immobilienmakler:innen stehen dabei im Fokus, da der Immobilienmarkt naturgemäß mit hohen Geldbeträgen arbeitet und daher ein potenzielles Einfallstor für unlautere Geldströme sein kann. Österreich wird aktuell von der internationalen FATF (Financial Action Task Force) im Detail überprüft. Der Gesetzgeber verpflichtet Immobilienmakler, bestimmte Maß-nahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass kein Geschäft – ob Kauf, Verkauf oder Vermietung – für kriminelle Zwecke missbraucht wird.
Was bedeutet das konkret für Sie als Kundin oder Kunde?
Bevor ein Kauf- oder Mietgeschäft abgeschlossen wird, müssen Maklerinnen und Makler bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen. Dazu gehören:
- die Identifizierung aller Beteiligten (Käufer, Verkäufer, Mieter, Vermieter),
- die Feststellung der Herkunft des Geldes, das für den Kauf oder die Miete verwendet wird,
- sowie – bei Firmen oder Gesellschaften – die Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer.
Diese Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben (§§ 365m ff. Gewerbeordnung 1994) und beruhen auf europäischen Richtlinien, die verhindern sollen, dass Immobiliengeschäfte für kriminelle Zwecke missbraucht werden.
Warum ist das so wichtig?
Die Geldwäscheprävention schützt alle Beteiligten:
- Sie schützt ehrliche Kundinnen und Kunden vor unlauteren Geschäftspartnern,
- sie schützt Makler:innen vor unbeabsichtigter Beteiligung an rechtswidrigen Transaktionen,
- und sie schützt den österreichischen Immobilienmarkt vor Rufschädigung.
Ein Versagen in diesem Bereich hätte ernste Folgen: Ein schlechtes Ergebnis der laufenden FATF-Länderprüfung könnte Österreich auf die sogenannte Graue Liste bringen – mit massiven Einschränkungen im internationalen Zahlungsverkehr.
Was tun Immobilienmakler:innen konkret?
- Sie führen regelmäßige Risikoanalysen durch.
- Sie überprüfen Identitäten und wirtschaftliche Eigentümer.
- Sie sind verpflichtet, Verdachtsfälle vertraulich an die Geldwäschemeldestelle (goAML) zu melden.
- Sie dokumentieren und speichern alle relevanten Unterlagen – selbstverständlich unter strenger Beachtung des Datenschutzes.
Was heißt das für Sie als Kunde?
- Wenn Ihr Makler Sie um einen Lichtbildausweis bittet oder Fragen zur Geldherkunft stellt, ist das kein Misstrauen, sondern gesetzliche Pflicht.
- Diese Maßnahmen dienen Ihrer Sicherheit und sind Teil eines europaweiten Kontrollsystems, das die Branche transparenter und vertrauenswürdiger machen soll.