Der Immobilienmarkt hat sich nach den turbulenten Jahren langsam wieder gefangen. Nach einer Phase der Unsicherheit merkt man, dass mehr Stabilität eingekehrt ist – sowohl bei Käufen als auch bei Mieten. Trotzdem stehen wichtige gesetzliche Änderungen bevor, die ab 2026 in Kraft treten sollen und viele Vermieter:innen wie auch Eigentümer:innen betreffen werden.
Ein zentraler Punkt betrifft die Mieten:
Im regulierten Mietbereich (z. B. bei Richtwert- oder Gemeindewohnungen) bleiben die Mieten derzeit eingefroren. Das bedeutet, sie dürfen trotz Inflation momentan nicht automatisch steigen. Ziel ist es, die Belastung für Mieter:innen zu reduzieren und gleichzeitig etwas Druck aus dem Markt zu nehmen.
Ab 2026 ist aber ein neues „Mieten-Wertsicherungsgesetz“ geplant. Künftig sollen Mieten nur einmal jährlich angepasst werden dürfen – und zwar nicht mehr in voller Höhe der Inflation. Wenn die Teuerung beispielsweise 6 % beträgt, darf nur die Hälfte, also 3 %, weitergegeben werden. Damit möchte die Regierung verhindern, dass Wohnen für viele unbezahlbar wird, und gleichzeitig Vermieter:innen mehr Planungssicherheit bieten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verkürzung der Mindestmietdauer:
Bisher musste ein befristeter Mietvertrag mindestens drei Jahre laufen. Geplant ist, dass diese Frist künftig auf fünf Jahre verlängert wird (abhängig, ob private Vermietung oder als Unternehmer). Die Idee dahinter: weniger häufige Mieterwechsel, stabilere Mietverhältnisse und mehr Verlässlichkeit für beide Seiten. Gleichzeitig können Mieter:innen nach zwei Jahren weiterhin mit der üblichen Frist kündigen.
Auch beim Wohnungseigentum tut sich einiges:
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde zuletzt bereits modernisiert – vor allem in Richtung Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Maßnahmen wie das Nachrüsten von Photovoltaikanlagen, E-Ladestationen in Garagen oder barrierefreie Umbauten wurden erleichtert. Künftig sollen Eigentümergemeinschaften noch einfacher solche Beschlüsse fassen können – ohne komplizierte Abstimmungen oder Blockaden.
Und auch das Thema Sanierungspflicht bleibt aktuell. Für ältere Gebäude gilt: Wer nicht rechtzeitig in Energieeffizienz und Dämmung investiert, muss mittelfristig mit strengeren Vorgaben rechnen. Hier empfiehlt es sich, schon jetzt mit Fachleuten zu prüfen, welche Maßnahmen sinnvoll und förderfähig sind.
Insgesamt zeigt sich:
Die Politik versucht, mehr Fairness, Transparenz und Stabilität in den Immobilienmarkt zu bringen. Vermieter:innen und Eigentümer:innen sollten daher ihre Verträge, Indexklauseln und Befristungen prüfen – am besten noch heuer, um ab 2026 keine bösen Überraschungen zu erleben.
Der Markt bleibt in Bewegung, aber diesmal in eine Richtung, die mehr Sicherheit für alle Beteiligten verspricht.