Der Energieausweis gehört beim Verkauf und bei der Vermietung einer Immobilie längst zum Standard. Seit 1. Juli 2026 gibt es allerdings eine wichtige Neuerung, die Eigentümer und Immobilienmakler betrifft.
Bisher mussten in Immobilienanzeigen vor allem der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor fGEE angegeben werden. Mit der Gesetzesänderung ist nun zusätzlich beziehungsweise neu der Endenergiebedarf anzugeben – gemeinsam mit der Gesamtenergieeffizienzklasse.
Was bedeutet das konkret?
The Heizwärmebedarf zeigt vereinfacht gesagt, wie viel Energie rechnerisch benötigt wird, um ein Gebäude auf einer bestimmten Temperatur zu halten. Der Endenergiebedarf geht einen Schritt weiter: Er berücksichtigt auch die Verluste der Heizungs- und Warmwasseranlage und zeigt damit näherungsweise, wie viel Energie tatsächlich für Heizung und Warmwasser bereitgestellt werden muss. Diesen Wert muss man nicht selbst berechnen. Er ist im Energy certificate ausgewiesen. Bei neueren Energieausweisen findet man ihn üblicherweise als EEB – Endenergiebedarf, angegeben in kWh/m² pro Jahr. Zusätzlich ist die jeweilige Energieeffizienzklasse ersichtlich.
Für Eigentümer ist daher wichtig, den Energieausweis bereits vor Beginn der Vermarktung bereitzuhalten. Denn die Angaben müssen schon im Inserat enthalten sein – sowohl bei Verkaufs- als auch bei Mietobjekten. Die Verpflichtung trifft dabei sowohl den Eigentümer als auch den beauftragten Immobilienmakler.
Wer die vorgeschriebenen Angaben in einer Immobilienanzeige nicht macht, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro. Für Makler gibt es allerdings eine Entlastung, wenn sie den Eigentümer nachweislich über die Verpflichtung informiert und zur Vorlage der notwendigen Werte beziehungsweise eines Energieausweises aufgefordert haben.
Mein Tipp:
Wer verkaufen oder vermieten möchte, sollte den vorhandenen Energieausweis rechtzeitig überprüfen – insbesondere darauf, ob er noch gültig ist und ob die mittlerweile erforderlichen Kennwerte vollständig enthalten sind. So gibt es beim Start der Vermarktung keine unnötigen Verzögerungen.